Der Standardumfang umfasst Arbeitsplätze und Schreibtischflächen, Böden saugen und feucht reinigen, Nasszellen inklusive Desinfektion und Verbrauchsmaterial, Küche und Pausenraum, Abfallentsorgung sowie Türgriffe und Lichtschalter als Kontaktflächen. Sitzungszimmer und Empfang werden meist täglich, Archive und Nebenräume nur wöchentlich gemacht.
In Betrieben mit Werkstatt oder Produktion kommt eine getrennte Behandlung von Büro- und Hallenbereich dazu. Öl- und Metallstaub darf nicht mit denselben Utensilien in die Büroräume getragen werden. Seriöse Anbieter arbeiten hier mit Farbcodierung der Tücher.
Übliche Modelle in Emmen sind zwei- bis dreimal wöchentlich für Büros bis rund fünfzehn Arbeitsplätze und täglich ab etwa dreissig Arbeitsplätzen oder bei Publikumsverkehr. Gereinigt wird meist ab 17.30 Uhr oder vor 7 Uhr. Bei Schichtbetrieben in Emmen Nord sind auch Reinigungen am Wochenende üblich.
Regeln Sie den Zugang schriftlich: Schlüssel oder Badge, Alarmcode, Kontaktperson bei Störungen. Das erspart die häufigste Reibung im ersten Betriebsmonat.
Abgerechnet wird nach Fläche und Frequenz, nicht nach Stunden. Als Richtwert für die Zentralschweiz gelten rund CHF 0.55 bis 0.95 pro Quadratmeter und Reinigungsgang bei zwei- bis dreimal wöchentlicher Frequenz. Für 200 Quadratmeter Bürofläche dreimal pro Woche ergibt das ungefähr CHF 480 bis 800 pro Monat.
Verbrauchsmaterial wie Papierhandtücher, WC-Papier und Seife wird üblicherweise separat verrechnet oder als Pauschale eingerechnet. Fensterreinigung, Grundreinigung von Teppichen und Bodenbeschichtungen sind Zusatzleistungen ein- bis zweimal jährlich.
Üblich ist ein unbefristeter Vertrag mit einer Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten und einem definierten Leistungsverzeichnis. Bestehen Sie auf diesem Verzeichnis. Es ist die einzige Grundlage, um bei mangelhafter Qualität zu reklamieren.
Achten Sie darauf, dass das Personal korrekt angestellt und unfallversichert ist und dass eine Betriebshaftpflicht besteht. Im Reinigungsgewerbe gilt in der Schweiz ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen.