Putzfrau anmelden: AHV, Versicherung und Pflichten als Arbeitgeber

Aktualisiert am 27.8.2026 · 10 Min. Lesezeit

Ab wann müssen Sie Ihre Putzfrau anmelden? AHV, Unfallversicherung, Haftpflicht: Das sollten Schweizer Privathaushalte 2026 wissen.

Ab wann müssen Sie Ihre Putzfrau anmelden?

In der Schweiz gilt: Wer eine Putzhilfe im Privathaushalt mit mehr als CHF 750 Bruttolohn pro Jahr beschäftigt, muss sie bei der AHV anmelden. Bei jüngeren Personen unter 25 Jahren gibt es keine Bagatellgrenze. Hier müssen Sie ab dem ersten Franken anmelden.

Das betrifft praktisch jede regelmässige Putzkraft. Schon zwei Stunden pro Woche zu CHF 30 ergeben CHF 3'120 im Jahr. Das liegt weit über der Schwelle.

Wichtig: Die Anmeldepflicht gilt unabhängig davon, ob Sie bar oder per Überweisung zahlen. Es zählt allein der Bruttolohn pro Kalenderjahr und Arbeitgeber.

Wenn Sie mehrere Putzfrauen beschäftigen, gilt die CHF-750-Grenze pro Person, nicht pro Haushalt. Bei drei Putzhilfen à CHF 600 im Jahr müssten Sie also keine anmelden. Vorausgesetzt natürlich, jede bleibt unter der Schwelle.

AHV-Anmeldung: so geht es

Die Anmeldung läuft über Ihre kantonale Ausgleichskasse. Sie melden sich als Arbeitgeber im Privathaushalt an und deklarieren danach jährlich die ausbezahlten Löhne.

Die AHV/IV/EO-Beiträge betragen 10.6 % des Bruttolohnes (Stand 2026). Arbeitgeber und Arbeitnehmerin tragen je die Hälfte. Hinzu kommen ALV-Beiträge (2.2 %, ab CHF 148'200 pro Jahr), Familienzulagen (kantonal unterschiedlich, etwa 1.2 bis 3 %) sowie Verwaltungskosten der Ausgleichskasse (0.1 bis 0.5 %).

Insgesamt liegt der Arbeitgeber-Aufschlag bei etwa 8 bis 10 % des Bruttolohnes. Bei einem Stundenlohn von CHF 30 rechnen Sie mit Gesamtkosten von etwa CHF 32 bis 33 pro Stunde. Zuzüglich allfälliger Versicherungen.

Wenn Sie über eine Plattform wie Putzfrau360.ch buchen, erledigen wir Anmeldung, Lohnabrechnung und Sozialversicherungsbeiträge automatisch. Sie müssen sich nicht selbst bei der Ausgleichskasse melden und erhalten am Jahresende einen Lohnausweis.

Welche Versicherungen sind Pflicht?

Unfallversicherung (UVG): Ab 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber ist die Nichtberufsunfall-Versicherung Pflicht. Darunter ist nur der Berufsunfall gedeckt, also Unfälle direkt während der Arbeit. Die Berufsunfall-Versicherung zahlt der Arbeitgeber zu 100 %. Die Nichtberufsunfall-Versicherung kann auf die Arbeitnehmerin umgelegt werden.

Haftpflichtversicherung: Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Sie schützt, wenn die Putzfrau bei der Arbeit etwas beschädigt, etwa eine Vase zerbricht, der Boden Kratzer bekommt oder ein Gerät kaputt geht. Eine private Haftpflicht der Arbeitnehmerin oder eine Berufshaftpflicht über die Vermittlungsplattform deckt solche Fälle ab.

BVG (berufliche Vorsorge / Pensionskasse): Pflicht erst ab einem Jahreslohn über CHF 22'680 (Stand 2026) beim selben Arbeitgeber. In Privathaushalten trifft das nur selten zu.

Krankentaggeld: Nicht obligatorisch, aber empfohlen. Ohne Krankentaggeldversicherung müssen Sie im Krankheitsfall den Lohn während einer gewissen Zeit weiterbezahlen. Die Dauer richtet sich nach der Berner, Basler oder Zürcher Skala je nach Kanton.

Bei einer vermittelten Lösung sind alle relevanten Versicherungen automatisch enthalten. Sie müssen sich weder um Verträge noch um Abrechnungen kümmern.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Für Privathaushalte gibt es das vereinfachte Abrechnungsverfahren gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA). Sie deklarieren den Lohn einmal jährlich. Alle Sozialabgaben werden gemeinsam mit der Quellensteuer abgerechnet.

Voraussetzungen: Jahreslohn pro Putzkraft unter CHF 22'680, Gesamtlohnsumme aller Angestellten im Privathaushalt unter CHF 56'700 und keine Anstellung im Rahmen einer eigenen Firma.

Vorteile: Die Quellensteuer ist mit dem Bruttolohn abgegolten. Die Putzfrau muss keine Steuererklärung abgeben. Die Administration ist deutlich einfacher. Alles läuft über ein Formular der Ausgleichskasse.

Nachteile: Die Quellensteuersätze liegen etwas höher (5 % flach) als bei normaler Lohnabrechnung. Für die Putzfrau lohnt sich das Verfahren also vor allem, wenn sie ohnehin wenig verdient. Für Sie als Arbeitgeber ist es meist die einfachste Lösung.

Lohnabrechnung: was Sie beachten müssen

Jede Putzfrau hat Anspruch auf eine monatliche Lohnabrechnung. Darin stehen Bruttolohn, Sozialabgaben (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), Nettolohn und allfällige Spesen.

Prüfen Sie die Mindestlohnvorgaben. In Kantonen mit gesetzlichem Mindestlohn (Genf, Neuenburg, Jura, Basel-Stadt, Tessin) müssen Sie diesen einhalten. In allen anderen Kantonen gilt der Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft. In der Deutschschweiz liegt das Minimum typisch bei CHF 19 bis 22 brutto pro Stunde.

Ferienanspruch: 4 Wochen pro Jahr, 5 Wochen für Personen unter 20 oder über 50. Der Ferienlohn entspricht 8.33 % des Bruttolohns und wird oft direkt mit ausbezahlt, separat ausgewiesen.

Feiertage: Bezahlt nach kantonalem Recht. In den meisten Kantonen mindestens der 1. August und je nach Kanton 6 bis 8 weitere Feiertage.

Bei vermittelten Lösungen wird die Lohnabrechnung automatisch erstellt und der Putzfrau monatlich zugestellt.

Was passiert ohne Anmeldung?

Wer schwarz beschäftigt, riskiert empfindliche Bussen. Bis CHF 10'000, in schweren Fällen mehr. Hinzu kommen Nachzahlungen aller Sozialversicherungsbeiträge der letzten 5 Jahre plus Verzugszinsen von 5 % pro Jahr.

Im Schadenfall ohne Versicherung haften Sie persönlich für Heilungskosten, Lohnfortzahlung und allfällige IV-Leistungen. Das kann schnell existenzbedrohend werden. Stürzt die Putzfrau bei Ihnen die Treppe hinunter und wird arbeitsunfähig, können leicht CHF 100'000 oder mehr auf Sie zukommen.

Zusätzlich riskieren Sie Strafanzeigen wegen Sozialversicherungsbetrugs. Bei wiederholten Verstössen droht ein Eintrag im Strafregister. Seit 2018 wurden die Kontrollen in der Schweiz systematisch verschärft, vor allem durch Inspektorate der Ausgleichskassen.

Fazit: Über vermittelte Lösungen ist die Anmeldung heute so einfach, dass sich das Risiko nicht mehr lohnt.

Checkliste für Arbeitgeber im Privathaushalt

1. Stundenlohn vereinbaren, mindestens kantonaler NAV oder Mindestlohn.

2. Schriftlichen Arbeitsvertrag aufsetzen (Lohn, Stunden, Ferien, Kündigung, Krankheit).

3. Bei der AHV-Ausgleichskasse als Arbeitgeber anmelden, sobald der Lohn CHF 750 pro Jahr übersteigt.

4. Unfallversicherung (UVG) abschliessen: Berufsunfall immer, Nichtberufsunfall ab 8 Stunden pro Woche.

5. Haftpflichtversicherung sicherstellen.

6. Monatliche Lohnabrechnung erstellen oder automatisieren.

7. Jährlich Lohndeklaration und Lohnausweis erstellen.

Wenn Sie über Putzfrau360 buchen, übernehmen wir die Punkte 3 bis 7 automatisch für Sie.

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