Schwarzarbeit vermeiden: Putzhilfe legal anstellen
Aktualisiert am 27.8.2026 · 8 Min. Lesezeit
Warum sich legal beschäftigen finanziell lohnt und welche Risiken Schwarzarbeit mit sich bringt. Ratgeber für Schweizer Haushalte 2026.
Was gilt als Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit ist nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) die Beschäftigung einer Person ohne Anmeldung bei den Sozialversicherungen (AHV/IV/EO, ALV, UVG) oder ohne Deklaration der Löhne beim Steueramt.
Im Putzbereich sieht das typischerweise so aus: Sie bezahlen bar, ohne Vertrag, ohne Lohnabrechnung, ohne AHV-Anmeldung. Auch wenn viele es so machen, ist es juristisch Schwarzarbeit und damit strafbar.
Es spielt keine Rolle, ob die Putzfrau im eigenen Haushalt oder im Geschäftslokal arbeitet, ob sie Schweizerin oder Ausländerin ist, oder ob sie hauptberuflich putzt. Sobald die Anmeldepflicht von mehr als CHF 750 pro Jahr erreicht ist und nicht gemeldet wurde, liegt Schwarzarbeit vor.
Auch der Arbeitnehmerin droht eine Busse, wenn sie wissentlich mitmacht. Die Strafverfolgung richtet sich aber in erster Linie gegen den Arbeitgeber.
Wie verbreitet ist Schwarzarbeit im Privathaushalt?
Studien des SECO schätzen, dass in der Schweiz über 60 % der Putzhilfen in Privathaushalten ganz oder teilweise schwarz arbeiten. Das sind mehrere zehntausend Beschäftigungsverhältnisse.
Der Anteil sinkt seit Einführung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens 2008 und den verschärften Kontrollen ab 2018 langsam. Er ist aber nach wie vor hoch.
Die Gründe sind selten Böswilligkeit. Meist fehlt das Wissen um die Anmeldepflicht, man scheut den Verwaltungsaufwand oder denkt, bei zwei Stunden pro Woche zähle das ja nicht.
Welche Risiken Sie eingehen
Bussen bis CHF 10'000, in schweren Fällen darüber. Das regelt das BGSA in Artikel 6 und folgenden. Bei wiederholten Verstössen sind auch höhere Geldstrafen möglich.
Nachzahlung aller Sozialabgaben der letzten 5 Jahre inklusive Verzugszinsen von 5 % pro Jahr. Das kann schnell CHF 5'000 bis 15'000 ergeben. Diese Nachzahlung tragen Sie als Arbeitgeber alleine. Die Arbeitnehmerin haftet nicht.
Persönliche Haftung bei Unfall: Verletzt sich Ihre Putzfrau bei Ihnen, zahlen Sie Heilungskosten, Lohnfortzahlung und allenfalls eine Invalidenrente aus eigener Tasche. In schweren Fällen geht das in die Hunderttausende.
Imageschaden und Stress: Strafanzeigen, Verfahren bei der Ausgleichskasse und mögliche Einträge im Strafregister belasten Sie persönlich. Besonders wenn Sie beruflich in einer Position mit Reputationsrisiko stehen.
Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen für die Putzfrau, wenn sie keine Arbeitsbewilligung hat. In diesem Fall riskieren Sie eine zusätzliche Strafverfolgung wegen Beschäftigung ohne Bewilligung.
Was kostet Schwarz vs. Legal wirklich?
Rechenbeispiel: 4 Stunden pro Woche zu CHF 30 ergeben CHF 120 pro Woche und CHF 6'240 Bruttolohn pro Jahr.
Schwarz: CHF 6'240 plus persönliches Risiko für Unfall, Nachzahlung und Busse. Steuerabzüge sind nicht möglich. Der Aufwand für die Anmeldung bleibt irgendwann hängen.
Legal über Vermittlung: etwa CHF 6'700 bis 7'000 brutto inklusive aller Abgaben und Versicherungen. Das sind CHF 460 bis 760 Mehrkosten pro Jahr. Dafür sind Sie voll abgesichert und in einigen Kantonen sogar steuerlich abzugsfähig.
Pro Stunde sind das CHF 0.40 bis 0.70 Aufpreis. Für die Sicherheit, dass im Schadenfall die Versicherung zahlt und nicht Sie persönlich.
Bei der Pauschalvermittlung sind diese Kosten bereits im Stundenpreis enthalten. Sie zahlen einfach CHF 32 statt CHF 30 pro Stunde und müssen sich um nichts kümmern.
Wie wird Schwarzarbeit kontrolliert?
Die kantonalen Schwarzarbeitsinspektorate führen Stichprobenkontrollen in Privathaushalten durch. Meist auf Hinweis, zum Beispiel einer anonymen Anzeige eines Nachbarn, oder bei Verdacht durch ungewöhnliche Lohnzahlungen.
Ausgleichskassen prüfen bei der jährlichen Lohndeklaration, ob die Angaben plausibel sind. Diskrepanzen zwischen deklariertem Lohn und tatsächlichen Beschäftigungen führen oft zu Nachfragen.
Bei Unfällen prüfen die Suva oder die zuständige Unfallversicherung automatisch, ob ein Arbeitsverhältnis bestand. Stellt sich dabei Schwarzarbeit heraus, läuft eine Meldung an die Ausgleichskasse und die Polizei.
Das Steueramt vergleicht in einigen Kantonen Lohnausweise mit den Steuererklärungen der Haushalte. Wer Hauspersonal von der Steuer abziehen will, muss eine Anmeldung nachweisen.
Die einfachste legale Lösung
Vermittlungsplattformen für Reinigungskräfte übernehmen Anmeldung, Versicherung und Lohnabrechnung. Sie zahlen einen Pauschalpreis pro Stunde und müssen sich um nichts kümmern. AHV-Anmeldung, monatliche Lohnabrechnung, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie der Lohnausweis am Jahresende sind im Preis enthalten.
Alternative: Direktanstellung mit Hilfe der Ausgleichskasse. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren reduziert den Aufwand, ist aber immer noch aufwändiger als eine Vermittlung. Sie kümmern sich selbst um Vertrag, Versicherungen und jährliche Deklaration.
Genau dafür gibt es Putzfrau360.ch. Wir verbinden Sie mit geprüften Reinigungskräften in Ihrer Region und übernehmen die komplette Administration. Sie buchen online, bezahlen monatlich und erhalten eine vollständige Übersicht.
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