Chèque Service Schweiz: Putzfrau einfach abrechnen (2026)

Aktualisiert am 27.8.2026 · 8 Min. Lesezeit

Chèque Service, Chèque emploi und Co.: Wie Sie eine Putzfrau in der Schweiz korrekt und ohne Aufwand abrechnen. Kosten, Kantone und Alternativen im Vergleich.

Was ist Chèque Service überhaupt?

Chèque Service ist ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Privathaushalte, die eine Person anstellen: eine Putzfrau, eine Haushaltshilfe, eine Kinderbetreuung oder eine Gartenhilfe. Statt sich selbst bei der Ausgleichskasse, der Unfallversicherung und allenfalls der Pensionskasse anzumelden, meldet der Haushalt das Arbeitsverhältnis einer zentralen Stelle. Diese rechnet die Sozialversicherungsbeiträge ab und stellt die nötigen Bescheinigungen aus.

Der Hintergrund ist einfach. Wer in der Schweiz jemanden im Privathaushalt beschäftigt, ist arbeitsrechtlich Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Das gilt ab dem ersten Franken Lohn, auch bei drei Stunden pro Woche. Damit verbunden sind Beiträge an AHV, IV, EO und ALV, eine obligatorische Unfallversicherung und ab bestimmten Löhnen auch die berufliche Vorsorge. Chèque Service nimmt einem diese Administration ab.

Wichtig zur Einordnung: Chèque Service ist kein Vermittlungsdienst. Sie müssen die Person selbst finden. Das Verfahren regelt nur die Abrechnung, nicht die Suche, nicht die Vertretung bei Krankheit und nicht die Qualitätskontrolle.

In welchen Kantonen gibt es Chèque Service?

Das Angebot stammt ursprünglich aus der Westschweiz und ist dort am weitesten verbreitet. In den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Jura und teilweise Freiburg und Wallis existieren etablierte Stellen unter Namen wie Chèque service oder Chèque emploi. In Genf ist das Verfahren besonders bekannt, weil dort zusätzlich kantonale Vorgaben zu Mindestlöhnen im Haushaltsbereich gelten.

In der Deutschschweiz ist das Modell weniger verbreitet. Hier läuft die Anmeldung meist direkt über die kantonale Ausgleichskasse, teilweise über ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren nach Artikel 2 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Dieses vereinfachte Verfahren ist möglich, solange der Jahreslohn pro Person eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet und die gesamte Lohnsumme des Haushalts im Rahmen bleibt.

Prüfen Sie deshalb zuerst, was in Ihrem Kanton angeboten wird. Die kantonale Ausgleichskasse gibt darüber verbindlich Auskunft. Die Grenzwerte für das vereinfachte Verfahren werden periodisch angepasst, verlassen Sie sich nicht auf ältere Angaben aus Foren.

So läuft die Abrechnung Schritt für Schritt

Erstens: Arbeitsverhältnis schriftlich festhalten. Auch wenn ein mündlicher Vertrag gültig ist, hilft ein einfaches Dokument mit Stundenlohn, Arbeitszeiten, Ferienanspruch und Kündigungsfrist bei jeder späteren Unklarheit.

Zweitens: Anmeldung. Sie melden die Person mit AHV-Nummer, Adresse und Aufenthaltsstatus an. Bei Personen ohne Schweizer Pass gehört die Bewilligung dazu. Ohne gültige Bewilligung ist die Anstellung nicht zulässig, unabhängig vom Abrechnungsverfahren.

Drittens: Stunden erfassen und Lohn zahlen. Sie melden die geleisteten Stunden, üblicherweise monatlich oder quartalsweise. Die Abrechnungsstelle berechnet den Arbeitnehmeranteil, den Sie vom Bruttolohn abziehen, und den Arbeitgeberanteil, den Sie zusätzlich bezahlen.

Viertens: Jahresabschluss. Sie erhalten einen Lohnausweis für die angestellte Person und die Belege für Ihre eigene Steuererklärung. In mehreren Kantonen lassen sich Kosten für Haushaltshilfen unter bestimmten Bedingungen abziehen, etwa bei Betreuungsbedarf.

Was kostet die Abrechnung wirklich?

Rechnen Sie mit rund 13 bis 15 Prozent des Bruttolohns als Arbeitgeberanteil für AHV, IV, EO, ALV, Familienzulagen und die Unfallversicherung. Der Arbeitnehmeranteil von etwa 6 bis 7 Prozent wird vom Lohn abgezogen und mindert Ihre Kosten nicht zusätzlich, er ist Teil des vereinbarten Bruttolohns.

Konkretes Beispiel: Sie vereinbaren 30 Franken brutto pro Stunde bei vier Stunden pro Woche. Das ergibt rund 520 Franken Bruttolohn pro Monat. Mit den Arbeitgeberbeiträgen liegen Ihre effektiven Kosten bei etwa 590 bis 600 Franken. Die Person erhält netto rund 485 Franken.

Dazu kommen bei Chèque-Service-Stellen häufig eine Bearbeitungsgebühr oder ein Prozentsatz auf der Lohnsumme. Die Beträge sind moderat, sollten aber in Ihrer Rechnung stehen.

Ein Punkt, den viele unterschätzen: Ferienlohn. Angestellte im Privathaushalt haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien, bei Personen unter 20 Jahren fünf Wochen. Bei unregelmässigen Pensen wird das üblicherweise als Zuschlag von 8.33 Prozent auf den Stundenlohn abgegolten. Das gehört in die Vereinbarung, sonst gibt es beim Austritt eine Nachforderung.

Chèque Service, Ausgleichskasse oder Vermittlung?

Die Anmeldung direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse ist die günstigste Variante, weil keine Zusatzgebühr anfällt. Sie erfordert aber, dass Sie sich selbst um Unfallversicherung, Lohnabrechnung, Lohnausweis und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Mindestbedingungen kümmern. Für Haushalte, die das einmal aufgesetzt haben, funktioniert das gut.

Chèque Service nimmt Ihnen die Rechenarbeit ab und ist besonders in der Westschweiz eingespielt. Sie bleiben trotzdem Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit allen Pflichten: Lohnfortzahlung bei Krankheit, Ferienanspruch, Kündigungsfristen. Fällt die Person aus, stehen Sie ohne Reinigung da.

Eine Vermittlung wie Putzfrau360 geht einen Schritt weiter. Die Reinigungskraft wird gesucht und geprüft, die Anmeldung, Versicherung und Abrechnung laufen im Hintergrund, und bei Ausfall wird auf Wunsch eine Vertretung organisiert. Der Stundenansatz liegt dadurch höher als bei einer reinen Direktanstellung, dafür entfällt sowohl die Suche als auch das Ausfallrisiko.

Welche Variante passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie bereits jemanden haben. Wer eine bewährte Putzfrau kennt und nur die Administration lösen will, ist mit Chèque Service oder der Ausgleichskasse gut bedient. Wer erst jemanden sucht, spart mit einer Vermittlung den mühsamsten Teil.

Die häufigsten Fehler

Bagatellgrenze annehmen, die es nicht gibt. Bei Anstellungen im Privathaushalt sind die Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Franken geschuldet. Die bekannte Grenze von 2'300 Franken pro Jahr, unterhalb derer auf die AHV-Abrechnung verzichtet werden kann, gilt für Hausdienstangestellte ausdrücklich nicht, ausser bei Personen unter 25 Jahren in engen Ausnahmefällen.

Unfallversicherung vergessen. Sie ist obligatorisch und separat von der AHV. Ohne sie haften Sie bei einem Sturz auf Ihrer Treppe persönlich.

Aufenthaltsstatus nicht prüfen. Eine Anstellung ohne gültige Bewilligung ist strafbar, auch wenn Sie die Beiträge korrekt abrechnen.

Barzahlung ohne Beleg. Zahlen Sie per Überweisung oder lassen Sie den Empfang quittieren. Ohne Nachweis wird jede spätere Diskussion über geleistete Stunden zu Ihren Ungunsten ausgehen.

Häufige Fragen

Gilt Chèque Service in der ganzen Schweiz? Nein. Das Modell ist vor allem in der Westschweiz etabliert. In der Deutschschweiz läuft die Anmeldung meist über die kantonale Ausgleichskasse oder das vereinfachte Abrechnungsverfahren.

Muss ich abrechnen, wenn die Putzfrau nur zwei Stunden pro Woche kommt? Ja. Für Hausdienstangestellte gilt keine untere Grenze.

Was ist, wenn die Putzfrau selbstständig ist? Dann rechnet sie selbst ab und stellt Ihnen eine Rechnung. Die Selbstständigkeit muss von der Ausgleichskasse anerkannt sein. Lassen Sie sich die Bestätigung zeigen, sonst gelten Sie im Zweifel als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber.

Kann ich die Kosten von den Steuern abziehen? Teilweise. Mehrere Kantone lassen Abzüge zu, wenn die Hilfe aus gesundheitlichen Gründen oder zur Kinderbetreuung nötig ist. Reine Bequemlichkeitsreinigung ist in der Regel nicht abzugsfähig.

Was passiert bei Krankheit der Putzfrau? Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie zur Lohnfortzahlung verpflichtet, gestaffelt nach Anstellungsdauer. Eine Krankentaggeldversicherung kann dieses Risiko abdecken.

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