Mietkaution zurück: So vermeiden Sie Abzüge bei der Wohnungsabgabe
Aktualisiert am 27.8.2026 · 9 Min. Lesezeit
Mietkaution vollständig zurückerhalten: Worauf es bei der Endreinigung und Wohnungsabgabe in der Schweiz wirklich ankommt – Schritt für Schritt.
Mietkaution in der Schweiz: was gilt?
Die Mietkaution beträgt in der Schweiz maximal 3 Monatsmieten (Art. 257e OR). Sie liegt auf einem Sperrkonto bei einer Bank auf Ihren Namen. Sie ist Sicherheit für unbezahlte Mieten und Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen.
Die Verwaltung darf das Geld nicht einfach einbehalten. Eine Auszahlung erfordert Ihre Unterschrift oder einen Gerichts- oder Schlichtungsentscheid.
Zinsen: Die Kaution wird auf einem Sparkonto verzinst. Die Zinsen gehören Ihnen, nicht dem Vermieter.
Alternativ zur Bankgarantie gibt es Mietkautionsversicherungen. Sie ersetzen das Sperrkonto, kosten aber jährliche Prämien, typisch 4 bis 5 % der Kaution.
Fristen und Ablauf nach Wohnungsabgabe
Nach der Übergabe hat die Verwaltung 1 Jahr Zeit, Schäden geltend zu machen. Das regelt Artikel 267a OR. Sichtbare Mängel müssen bei der Übergabe angezeigt werden, bei versteckten Mängeln innert üblicher Frist nach Entdeckung.
Spätestens nach 1 Jahr können Sie auf Auszahlung der Kaution bestehen, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
Bei der Übergabe selbst: Bestehen Sie auf einem detaillierten schriftlichen Übergabeprotokoll. Wer es unterschreibt, akzeptiert die festgehaltenen Mängel. Später hinzugefügte Mängel gelten nicht.
Bei sichtbaren Schäden, die nicht im Protokoll stehen, kann die Verwaltung später nichts mehr verlangen. Bei versteckten Mängeln wie einem Wasserschaden hinter dem Schrank hat sie eine angemessene Rügefrist nach Entdeckung.
Häufige Abzüge und wie sie zustande kommen
Mangelhafte Reinigung: der häufigste Grund. Die Nachreinigung wird der Verwaltung von einer Firma in Rechnung gestellt und Ihnen weiterverrechnet. Stundensätze von CHF 65 bis 90 sind dabei üblich.
Schäden an Boden, Wänden, Küche oder Bad: Bohrlöcher pro Loch CHF 5 bis 15, Lackschäden, Kratzer im Parkett, defekte Geräte, beschädigte Einbauschränke.
Tapeten und Anstrich: Wer eigene Tapeten oder farbige Wände hinterlässt, muss in der Regel den Rückbau bezahlen. Tapeten entfernen und weiss überstreichen kostet CHF 800 bis 2'500 je nach Wohnungsgrösse.
Geräteschäden: Defekte Schubladen, gebrochene Glaskeramik oder ein beschädigter Backofen werden zum Neupreis abzüglich Lebensdauer-Anteil verrechnet.
Normale Abnutzung laut Lebensdauer-Tabelle Mietrecht ist nicht abzugsfähig. Nach 10 Jahren gilt für viele Bauteile Vollverschleiss. Ältere Schäden dürfen nicht eins zu eins verrechnet werden.
Lebensdauer-Tabelle: das wird nicht mehr verrechnet
Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) hat eine Lebensdauer-Tabelle veröffentlicht. Ein Auszug:
Tapeten und Anstrich: 8 Jahre. Nach 8 Jahren keine Anrechnung bei Übergabe.
Spannteppich: 10 Jahre.
Parkett: 25 bis 40 Jahre, je nach Qualität.
Backofen, Kühlschrank, Glaskeramik: 15 Jahre.
Geschirrspüler, Waschmaschine: 15 Jahre.
Sanitärinstallationen wie WC, Lavabo und Dusche: 30 bis 40 Jahre.
Die Berechnung: Schadensumme multipliziert mit Restlebensdauer geteilt durch Gesamtlebensdauer. Beispiel: Backofen 10 Jahre alt, Lebensdauer 15 Jahre, Schaden CHF 800. Ihre Belastung: 800 mal 5 geteilt durch 15 ergibt CHF 267.
So bekommen Sie die Kaution vollständig zurück
Endreinigung professionell mit Abnahmegarantie. Damit ist die Nachreinigung kostenlos und das grösste Risiko eliminiert.
Vor der Abgabe: Bohrlöcher fachgerecht zuspachteln (Fugenmasse, schleifen, gegebenenfalls überstreichen), Übergabe-Checkliste sorgfältig durchgehen, eigene Fotos und Videos von allen Räumen machen.
Mängelliste von Anfang an pflegen: Schon beim Einzug alle vorhandenen Mängel im Antrittsprotokoll festhalten lassen. Bei Übergabe können diese dann nicht Ihnen angelastet werden.
Tapeten, farbige Wände und Bohrlöcher rechtzeitig zurückbauen. Mindestens 4 Wochen vor der Übergabe einplanen.
Schlüssel und Zugang nicht vergessen: alle Schlüssel für Wohnung, Briefkasten, Keller, Tiefgarage und Veloraum sowie Garagenöffner, Badge und Ähnliches zurückgeben.
Wenn es zum Streit kommt
Bei strittigen Abzügen: Schlichtungsstelle für Mietsachen kontaktieren. In jedem Kanton, kostenlos, ohne Anwaltszwang.
Statistik: Über 50 % der Fälle werden zugunsten Mietender oder per Vergleich gelöst. Die Verwaltung weiss das und ist oft bereit zu verhandeln.
Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband: Die Mitgliedschaft kostet CHF 60 bis 90 pro Jahr und beinhaltet Rechtsberatung. Das lohnt sich bei jeder Übergabe.
Niemals einfach unterschreiben, wenn Sie mit Abzügen nicht einverstanden sind. Sie können auf dem Protokoll vermerken: «Bestreite Position X» und trotzdem die Schlüssel übergeben.
Rechtsschutzversicherung: prüfen, ob Mietrechtsschutz enthalten ist. Viele decken Streitwerte ab CHF 500.
Putzfrau in Ihrer Stadt finden
Putzfrau360 vermittelt geprüfte Reinigungskräfte in der ganzen Schweiz.
- Putzfrau Horw
- Putzfrau Liestal
- Putzfrau Davos
- Putzfrau Chiasso
- Putzfrau Adliswil
- Putzfrau Urdorf
- Alle Städte →