Stundenlohn für Putzhilfe: Kantonale Unterschiede 2026
Aktualisiert am 27.8.2026 · 7 Min. Lesezeit
Wo ist die Putzfrau am teuersten, wo am günstigsten? Übersicht zu Mindestlöhnen und Stundensätzen in allen Schweizer Kantonen.
Kantone mit gesetzlichem Mindestlohn
Fünf Kantone haben einen verbindlichen Mindestlohn, der auch für Hausangestellte und Putzhilfen gilt:
Genf: CHF 24.48 pro Stunde brutto (Stand 2026, jährliche Anpassung an die Teuerung).
Neuenburg: CHF 21.31 pro Stunde.
Jura: CHF 21.40 pro Stunde.
Basel-Stadt: CHF 21.70 pro Stunde.
Tessin: CHF 20.50 pro Stunde als Branchenwert für Reinigungspersonal (NAV).
In allen anderen Kantonen gilt der Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft als Referenz. In der Deutschschweiz liegt das absolute Minimum typischerweise bei CHF 19 bis 22 brutto pro Stunde.
Diese Mindestlöhne sind Bruttolöhne ohne Sozialabgaben und Ferienlohn. Der Komplettpreis für den Arbeitgeber liegt etwa 15 bis 20 % höher.
Marktübliche Stundensätze im Vergleich
Premium-Regionen wie Stadt Zürich, Stadt Zug, Genf und Basel-Stadt: CHF 35 bis 45 pro Stunde für regelmässige Haushaltsreinigung. Hier sind sowohl die Lebenshaltungskosten als auch die Nachfrage höher.
Mittlere Regionen wie Bern, Luzern, Aargau, Waadt, St. Gallen und Thurgau: CHF 32 bis 40 pro Stunde.
Günstigere Regionen wie Wallis, Graubünden, Jura, Appenzell und das ländliche Schwyz: CHF 28 bis 36 pro Stunde.
Die genannten Sätze sind marktübliche Endkundenpreise inklusive aller Sozialabgaben und Versicherungen bei einer vermittelten, legalen Lösung.
Innerhalb desselben Kantons gibt es weitere Unterschiede. Stadtzentren liegen meist CHF 2 bis 5 über Vororten oder Landgemeinden.
Warum gibt es so grosse Unterschiede?
Hauptfaktoren sind Lebenshaltungskosten, Angebot gegenüber Nachfrage, ÖV-Anbindung und gesetzliche Mindestlöhne.
In Zürich oder Genf ist die Nachfrage hoch und das Angebot knapp. Das treibt die Preise. Zusätzlich sind die Anfahrtskosten in städtischen Gebieten oft höher, weil Reinigungskräfte zwischen Quartieren pendeln müssen.
In ländlichen Kantonen ist das Verhältnis umgekehrt: mehr Anbieter als Nachfrager bei tieferen lokalen Lohnniveaus. Die Konkurrenz unter Reinigungskräften drückt hier die Preise.
Auch die Saison spielt eine Rolle. Vor Sommer und Jahreswechsel, der Endreinigungssaison, steigen die Preise. Im Winter sind sie tiefer.
Bruttolohn vs. Vollkosten: was zahlen Sie wirklich?
Bruttolohn ist nur ein Teil der Gleichung. Als Arbeitgeber zahlen Sie zusätzlich etwa 5.3 % AHV/IV/EO-Anteil, etwa 1.1 % ALV, etwa 1.5 % Familienzulagen, etwa 0.5 % Verwaltungskosten der Ausgleichskasse und etwa 1 bis 2 % Unfallversicherung (Berufsunfall). Totaler Aufschlag: 9 bis 11 %.
Beispiel: Bruttolohn CHF 28 ergibt Vollkosten für den Arbeitgeber von CHF 30 bis 31. Wer im Internet einen Stundenlohn von CHF 25 sieht, sollte fragen: brutto oder Vollkosten? Bei Putzfrau360 sind die genannten Preise immer Endkundenpreise inklusive aller Abgaben.
Hinzu kommen Ferienlohn (8.33 % bei 4 Wochen) und gegebenenfalls Feiertage. Meist werden diese als Aufschlag im Stundenlohn verrechnet.
Tipps zur Wahl des richtigen Anbieters
Bestehen Sie auf einer schriftlichen Offerte mit Stundensatz oder Pauschale und einer expliziten Liste der enthaltenen Leistungen.
Vergleichen Sie immer Vollkosten inklusive aller Sozialabgaben, nicht Bruttolöhne.
Prüfen Sie, ob Versicherungen enthalten sind: Haftpflicht, Unfall und Sozialversicherung.
Fragen Sie nach kantonalen Mindestlöhnen. Seriöse Anbieter halten sie ohne Diskussion ein.
Achten Sie auf Probearbeit oder Kennenlerntermin. Eine gute Vermittlung bietet das ohne Aufpreis an.
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