Umzugsreinigung Schweiz: Kosten, Ablauf und Abnahmegarantie
Aktualisiert am 27.8.2026 · 9 Min. Lesezeit
Was eine Umzugsreinigung in der Schweiz kostet, welche Räume dazugehören und warum die Abnahmegarantie über Ihre Kaution entscheidet – kompletter Leitfaden 2026.
Was ist eine Umzugsreinigung genau?
Die Umzugsreinigung, je nach Region auch Endreinigung, Auszugsreinigung oder Wohnungsübergabereinigung genannt, ist die gründliche Schlussreinigung einer Mietwohnung vor der Übergabe an die Verwaltung. Sie ist in der Schweiz in praktisch jedem Mietvertrag vorgeschrieben und Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Mietkaution vollständig zurückerhalten.
Der Unterschied zur normalen Haushaltsreinigung ist erheblich. Bei der Umzugsreinigung wird die Wohnung in besenreinen, neuwertigen Zustand versetzt. Backofen entfettet, Kalk in Dusche und Armaturen restlos entfernt, Storenlamellen einzeln gereinigt, Fensterrahmen und Falze ausgesaugt, Silikonfugen entschimmelt, Heizkörperrippen entstaubt und Küchenschränke innen wie aussen ausgewischt.
Der Massstab ist die Übergabeliste der Verwaltung, nicht Ihr eigenes Sauberkeitsempfinden. Schweizerische Verwaltungen und Liegenschaftsverwalter arbeiten mit standardisierten Abnahmeprotokollen, die Punkt für Punkt abgehakt werden. Ein einziger übersehener Bereich, der Klassiker Dunstabzugsfilter oder der Boden unter dem Kühlschrank, kann zu einer Nachreinigung auf Ihre Kosten führen.
Rechtlich gilt: Als Mieterin oder Mieter schulden Sie die Rückgabe im vertragsgemässen Zustand nach Artikel 267 OR. Normale Abnützung müssen Sie nicht beheben. Mangelnde Reinigung dagegen schon.
Was kostet eine Umzugsreinigung in der Schweiz?
Umzugsreinigungen werden in der Schweiz fast immer als Pauschale offeriert, nicht im Stundenlohn. Das schützt Sie. Der Preis steht vorher fest, unabhängig davon, wie lange die Reinigungskraft tatsächlich braucht.
Richtwerte 2026 inklusive Abnahmegarantie: 1-Zimmer-Wohnung CHF 350 bis 500. 2.5-Zimmer CHF 450 bis 650. 3.5-Zimmer CHF 600 bis 850. 4.5-Zimmer CHF 750 bis 1'100. 5.5-Zimmer und Einfamilienhäuser CHF 950 bis 1'600. In Zürich, Zug, Genf und Basel-Stadt liegen die Preise am oberen Rand, in ländlichen Kantonen wie Wallis, Graubünden oder Thurgau eher am unteren.
Zusatzpositionen, die separat verrechnet werden: Fensterreinigung inklusive Storen und Rollläden, oft CHF 15 bis 30 pro Fensterelement, in vielen Pauschalen aber bereits enthalten. Nachfragen lohnt. Balkon oder Terrasse CHF 60 bis 150, Keller und Estrich CHF 50 bis 120, Garage oder Einstellhallenplatz CHF 60 bis 120. Separat verrechnet wird die Entsorgung zurückgelassener Gegenstände, nach Aufwand.
Achten Sie beim Offertvergleich darauf, dass alle Offerten denselben Umfang abdecken. Eine CHF 480-Offerte ohne Fenster und ohne Abnahmegarantie ist am Ende teurer als eine CHF 690-Offerte, in der beides inbegriffen ist. Verlangen Sie immer eine schriftliche Offerte mit expliziter Auflistung der Leistungen.
Ein Kostenvergleich lohnt sich. Zwischen der günstigsten und der teuersten Offerte für dieselbe Wohnung liegen in der Praxis oft 40 bis 60 Prozent. Drei Offerten sind das Minimum.
Welche Räume und Arbeiten gehören dazu?
Küche: Backofen und Backblech entfettet, Dampfabzug samt Metallfilter entfettet, Kühlschrank innen und aussen inklusive Dichtungen und Rückseite, Geschirrspüler inklusive Sieb und Dichtung, Kochfeld und Abdeckhaube, sämtliche Schränke innen und aussen, Schubladen ausgesaugt, Spüle und Armatur entkalkt, Abfalleimerraum ausgewischt.
Bad und WC: Dusche oder Badewanne komplett entkalkt inklusive Duschkabinenglas und Profile, Silikonfugen von Schimmel befreit, WC innen und aussen inklusive Spülkasten-Aussenseite und Scharniere, Lavabo und Armaturen, Spiegelschrank innen und aussen, Ventilator und Lüftungsgitter, Bodenabläufe.
Wohn- und Schlafräume: Böden gereinigt und je nach Belag gepflegt, Fussleisten, Türen inklusive Kanten und Türgriffe, Lichtschalter und Steckdosen, Einbauschränke innen, Heizkörper inklusive Zwischenräume, Rollladenkästen, Storenlamellen einzeln.
Fenster: Glas innen und aussen streifenfrei, Rahmen und Falze ausgesaugt und ausgewischt, Fensterbänke innen und aussen, Jalousien und Storen.
Allgemein: Estrich- und Kellerabteil besenrein, Waschküche und Tumbler-Flusensieb falls zugewiesen, Treppenhausanteil, Balkon inklusive Geländer und Boden. Ebenfalls dazu gehört das Entfernen sämtlicher Dübel, Nägel und Klebereste. Löcher werden je nach Vereinbarung verspachtelt.
Abnahmegarantie: das wichtigste Kriterium
Die Abnahmegarantie ist der Grund, weshalb sich eine professionelle Umzugsreinigung fast immer rechnet. Sie bedeutet: Beanstandet die Verwaltung bei der Wohnungsabnahme die Reinigung, kommt die Firma zurück und reinigt kostenlos nach. So lange, bis die Abnahme durch ist.
Damit die Garantie greift, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss die Wohnung bei der Reinigung leer sein, also keine Möbel und keine Kartons. Zweitens muss die Reinigungsfirma bei der Abnahme anwesend sein oder zumindest kurzfristig erreichbar. Deshalb sollten Reinigung und Abnahmetermin höchstens 1 bis 2 Tage auseinanderliegen.
Lassen Sie sich die Garantie schriftlich geben, inklusive Angabe, wie lange sie gilt. Üblich ist: bis zur erfolgten Abnahme, mindestens 5 Arbeitstage. Eine mündliche Zusage nützt Ihnen bei einer Beanstandung nichts.
Wichtig: Die Abnahmegarantie deckt Reinigungsmängel ab, keine baulichen Schäden. Kratzer im Parkett, Löcher in Wandfliesen oder ein defekter Rollladen bleiben Ihre Sache und werden separat mit der Verwaltung geregelt.
Nicht abgedeckt sind zudem Mängel, die durch Ihr eigenes Verschulden nach der Reinigung entstehen. Etwa wenn Sie nach der Endreinigung nochmals mit Zügelkartons durch die Wohnung laufen.
Selber putzen oder Firma beauftragen?
Rein rechnerisch: Eine 3.5-Zimmer-Wohnung selbst endzureinigen kostet Sie realistisch 16 bis 25 Arbeitsstunden plus CHF 80 bis 150 für Spezialreiniger und Geräte. Rechnen Sie Ihre eigene Zeit mit CHF 30 pro Stunde, sind Sie bei CHF 560 bis 900. Also im Bereich einer professionellen Pauschale, aber ohne Abnahmegarantie.
Der entscheidende Punkt ist das Risiko. Wird Ihre Eigenreinigung beanstandet, verlangt die Verwaltung eine Nachreinigung durch eine Firma. Kurzfristig, zu Notfallpreisen. Der Betrag wird direkt von der Kaution abgezogen. Typischerweise CHF 400 bis 900 zusätzlich zu Ihrem eigenen Aufwand.
Selber putzen lohnt sich, wenn Sie eine kleine Wohnung haben (1 bis 2 Zimmer), zeitlich flexibel sind, Erfahrung mit Wohnungsabnahmen haben und Ihre Verwaltung als unkompliziert kennen.
Eine Firma lohnt sich bei Wohnungen ab 3 Zimmern, bei parallelem Zügeln und Arbeit, bei strengen Verwaltungen und immer dann, wenn eine hohe Kaution auf dem Spiel steht.
Ein Mittelweg: Sie räumen die Wohnung komplett leer, entfernen Dübel und Klebereste selbst und beauftragen die Firma nur für die eigentliche Reinigung. Das reduziert die Pauschale oft um CHF 50 bis 150.
Terminplanung: wann was passieren muss
8 Wochen vorher: Kündigung ist raus, Abnahmetermin mit der Verwaltung schriftlich vereinbaren. Jetzt drei Offerten für die Umzugsreinigung einholen. Kurzfristig steigen die Preise deutlich. An Monatsenden, besonders Ende März, Juni und September, sind gute Firmen ausgebucht.
4 Wochen vorher: Reinigungsfirma definitiv buchen, Termin schriftlich bestätigen lassen. Reinigung idealerweise 1 bis 2 Tage vor der Abnahme ansetzen.
1 Woche vorher: Wohnung so weit leeren, dass am Reinigungstag wirklich nichts mehr drinsteht. Dübel entfernen, Löcher verspachteln, Schlüssel zählen, alle Kopien. Ersatzteile wie Storengurte oder Schranktablare bereitlegen.
Reinigungstag: Wohnung ist leer, Strom und Wasser sind noch angeschlossen. Wichtig: ohne Warmwasser keine Endreinigung. Sie oder eine Vertrauensperson übergeben die Schlüssel und sind erreichbar.
Abnahmetag: Selbst dabei sein. Protokoll sorgfältig lesen, Beanstandungen nur unterschreiben, wenn Sie einverstanden sind. Sonst mit Vermerk «bestritten» unterzeichnen. Bei Reinigungsbeanstandungen sofort die Firma anrufen. Die Abnahmegarantie greift nur, wenn Sie zeitnah reklamieren.
Die 7 häufigsten Fehler bei der Umzugsreinigung
1. Zu spät buchen. Wer zwei Wochen vor dem Auszug anruft, zahlt Aufpreise oder bekommt nur noch zweitklassige Anbieter. Buchen Sie 4 bis 8 Wochen im Voraus.
2. Offerte ohne Abnahmegarantie akzeptieren. Die CHF 100 Ersparnis stehen einem Risiko von CHF 400 bis 900 gegenüber.
3. Wohnung nicht vollständig leeren. Steht noch ein Schrank oder ein Kartonstapel herum, kann die Firma dort nicht reinigen. Die Garantie greift für diesen Bereich nicht.
4. Strom oder Wasser zu früh abmelden. Ohne Warmwasser und Licht ist keine Endreinigung möglich. Melden Sie erst nach der Abnahme ab.
5. Reinigung und Abnahme zu weit auseinander legen. Zwischen Reinigung und Abnahme sollten maximal 1 bis 2 Tage liegen. Sonst staubt die Wohnung wieder ein und Sie verlieren im Streitfall die Garantie.
6. Aussenbereiche vergessen. Balkon, Keller, Estrich, Garage und Briefkasten gehören zur Wohnung und stehen im Abnahmeprotokoll.
7. Bei der Abnahme nicht anwesend sein. Wer per Vollmacht abgeben lässt, kann Beanstandungen nicht bestreiten. Damit akzeptiert er faktisch jeden Abzug von der Kaution.
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